.

Breymaier kritisiert Ablehnung der Änderung des Landtagswahlrechts

Veröffentlicht am 06.03.2018 in Landespolitik

Leni Breymaier: „Das ist das Dümmste, was ich zu diesem Thema in den letzten zehn Jahren gehört habe. Wäre dieser Vorschlag verfassungsrechtlich problematisch, dann wäre auch das Bundestagswahlrecht verfassungsrechtlich problematisch. Im Übrigen fordert Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich den Staat auf, auf die Beseitigung bestehender Nachteile bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken. Bei einem Frauenanteil von 24,5 Prozent im Landtag – Schlusslicht in Deutschland! – ist der Handlungsbedarf offensichtlich. Wenn die CDU-Fraktion keine Änderungen will, soll sie das offen sagen und nicht rechtliche Bedenken bemühen.“

Homepage SPD-Landesverband

Termine

Alle Termine öffnen.

29.04.2024, 12:00 Uhr "Social Media Tipps und Tricks" mit Derya Türk-Nachbaur MdB
Es ist nicht immer leicht, auf Social Media-Plattformen Fuß zu fassen, geschweige denn die eigene Reichweite kont …

02.05.2024, 19:00 Uhr - 20:30 Uhr WebSoziCMS-Schulung für Anfänger:innen
Wir geben euch eine Einführung in die wichtigsten Funktionen des WebSoziCMS und stehen im Anschluss für Fragen b …

03.05.2024 Präsidium

Alle Termine

Besucher

Besucher:200822
Heute:191
Online:3